Achtung - Wichtig !

§ 14. Für die Benützung von Schusswaffen auf Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schusswaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden.

Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten jedoch auf Schießständen.

Da wir als Verein ein Waffenverbot nicht oder nur schwer überprüfen können ( Datenschutz )

sind wir zu unserem rechtlichen Schutz gezwungen, uns ein Waffenrechtliches Dokument

vorlegen zu lassen – WP, WBK, gültige Jagdkarte –

ein Schießen ohne Waffenrechtliches Dokument ist daher nicht mehr zulässig  !!

Gäste - im Besitz eines gültigen Waffenrechtlichen Dokumentes, können unsere Anlage kennen lernen,

wenn die Stände nicht von Mitgliedern benötigt werden.

Es darf nur unter Anleitung der Standaufsicht geschossen werden.

SCHIESSSTANDORDNUNG

  • Nur Personen, die ein gültiges Waffendokument besitzen, dürfen mit Faustfeuerwaffen schießen.

  • Jeder schießt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Der Schütze ist für jeden abgegebenen Schuss selbst verantwortlich.

  •  Den Anordnungen der Schiessstandaufsicht  ist unverzüglich Folge zu leisten.

  • Beim Schießen sind von allen dort anwesenden Personen ausreichend wirksame Gehörschutzgeräte und Schiessbrillen zu verwenden. Falls Ihnen keine zur Verfügung stehen, wenden Sie sich bitte an die Standaufsicht.

  • Im gesamten Schießstand, ist das Rauchen und die Verwendung von offenem Feuer  verboten.

  • Personen, die augenscheinlich durch Alkohol, Suchtgifte, Medikamente oder sonst beeinflusst oder beeinträchtigt sind, und Personen die bekanntermaßen vom Besitz oder führen einer Waffe ausgeschlossen sind, dürfen zum Schiessbetrieb nicht zugelassen werden.

  • Es darf  nur mit Faustfeuerwaffen geschossen werden die den Kugelfang nicht beschädigen. Im Zweifelsfalle fragen Sie bitte die Standaufsicht.

  • Es dürfen keine Geschosse mit Hartkern oder Leuchtspur verwendet werden.

  • Das Laden und Entladen der Waffen darf nur am Stand mit in Scheibenrichtung zeigendem Lauf erfolgen.

  • Im Aufenthaltsraum ist jedes Hantieren mit geladenen Waffen verboten !

  • Geladene Waffen dürfen nicht abgelegt oder abgestellt werden. Jeder ist für seine Waffe  verantwortlich.

  • Für Beschädigungen an der Anlage haftet der Schütze.

  • Das Berühren fremder Waffen ist nur mit Einverständnis des Besitzers erlaubt.

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